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Automatische Sprinkleranlagen
Automatische Sprinkleranlagen (Berieselungsanlagen) sind auf der Basis des „Regens“ aufgebaut. Die Wolken werden durch ein Rohrleitungsnetz (in zu schützende Gebäudeteile) mit Sprinklern nachgebaut, mit dem Vorteil, dass es nur bei Bedarf „regnet“. Das Wort „sprinkle“ stammt aus dem englischen und bedeutet „berieseln“ oder „besprengen“.
In Bereitschaft verschließt eine flüssigkeitsgefüllte Glasampulle den Sprinkler. Bei Überschreitung der Lufttemperatur (wie dies durch Brandwärme geschieht), um einen festgelegten Wert, sprengt die sich ausdehnende Flüssigkeit in der Ampulle und löst den Sprinkler aus. Es prallt Löschwasser auf den Sprühteller und verteilt sich gleichmäßig über dem Brandherd. Auf diese Weise erfolgt eine selektive Löschung, da nur der Sprinkler arbeitet, dessen Glasampulle zerplatzte, wodurch sich Schäden auf ein Minimum reduzieren lassen.
Über ein Wasserreservoir (z.B. Wasserbehälter) wird die erforderliche Löschwassermenge bereit gehalten. Elektronisch gesteuerte Pumpen versorgen die Sprinkler mit Wassernachschub.
Die grundsätzliche Unterscheidung einer automatischen Sprinkleranlage erfolgt in
Nassanlage: Das Rohrnetz ist permanent mit Wasser gefüllt und frostgefährdet.
Trockenanlage: Das Rohrnetz ist mit Druckluft gefüllt. Ein Trockenalarmventil wird bei Druckabfall geöffnet und lässt Wasser nachstreben. Die Anlage ist somit frostgeschützt.
Die vorgesteuerte Trockenanlage, stellt eine Kombination aus Brandmelde- und Sprinkleranlage dar. Zur Auslösung eines Sprinklers ist das Ansprechen der Brandmeldeanlage nötig, wodurch sich Wasserschäden bei ungewollter Beschädigung eines Sprinklers vermeiden lassen.
Zweck und Ziel Eine automatische Sprinkleranlage soll einen Brand im Entstehungsstadium entdecken und das Feuer löschen oder zumindest unter Kontrolle bringen, bis die Feuerwehr eintrifft.
Sie muss sich über das gesamte Gebäude, wie wenigen Ausnahmen, erstrecken.
Trotz Sprinkleranlage sind weitere Mittel zur Brandbekämpfung notwendig. Vorbeugende Maßnahmen für den Brandschutz sind als Ganzes zu betrachten. Für den Planer sind die Feuerwiderstandsdauer von baulichen Anlagen, die Berücksichtigung von Fluchtwegen, Brandmeldeanlagen und Brandschutzmaßnahmen gegen spezielle Risiken, sowie Feuerlöscheinrichtungen in die Betrachtung mit einzubeziehen.
Anwendungsbereich Wenn im folgenden von automatischen Sprinkleranlagen geschrieben wird, so sind damit ortsfeste Anlagen in Gebäuden und anderen Einrichtungen auf dem Land gemeint. Selbst wenn die allgemeinen Prinzipien durchaus auch auf andere Anwendungen zutreffen (z.B. Einsatz auf Schiffen oder in Flugzeugen), müssen dort mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden.
Deshalb gelten diese Regeln und Richtlinien nicht auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen und mobilen Brandbekämpfungseinrichtungen und für unterirdische Anlagen im Bergbau.
VdS CEA-Richtlinien Für die Planung und den Einbau von Sprinkleranlagen gilt die VdS CEA 4001. Diese Richtlinien ersetzten die vorhergehenden VdS CEA 4001 Regelungen (Entwurf und Übergangsregelung) und die Richtlinie VdS 2092 einschließlich der Übergangsregelung VdS 2092-S.
Ergänzend zu diesen Richtlinien sind die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Richtlinien enthalten Anforderungen und geben Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von Sprinkleranlagen. Sie legen zudem besondere Anforderungen an Sprinkleranlagen fest, die für Maßnahmen des Personenschutzes wesentlich sind.
Sie sind für die Anwendung durch diejenigen bestimmt, die sich mit dem Verkauf, der Konstruktion, dem Einbau, der Prüfung, der Inspektion, der Genehmigung, dem Betrieb und der Wartung automatischer Sprinkleranlagen befassen, so dass derartige Anlagen über die gesamte Lebensdauer ordnungsgemäß funktionieren.
Klassifizierung Der Schutzwert von Sprinkleranlagen wird in drei Klassen unterschiedlicher Verfügbarkeit unterschieden.
Klasse 1: Anlagen mit sehr hoher Verfügbarkeit. (bisherige VdS-Richtlinie)
Klasse 2: Anlagen mit hoher Verfügbarkeit (CEA-Spezifikation)
Klasse 3: Anlagen mit begrenzter Verfügbarkeit (entspr. selbsttätigen Löschhilfeanlagen)
Der wesentliche Unterschied zwischen den Sprinkleranlagen der Klasse 1 und 2 ist die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Wasserversorgung.
Die Festlegung der Klassifizierung erfolgt im Planungsstadium gemeinsam mit den zuständigen Stellen (z.B. Versicherer, Feuerwehr).
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Klassifizierung
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Anwendungs- bereich
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Sprinkleranlagen
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Selbsttätige Löschhilfe- anlagen
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Klasse
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1
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2
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3
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Vollschutz
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Vollschutz
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Teilschutz/Einstieg Klasse 1 oder 21)
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Maximale Fläche [m²] des geschützten Bereiches
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unbegrenzt
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50 000 2)
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5 000 2)
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Abgrenzung zum nichtgeschützten Bereich
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Brand- abschnitts- trennung
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Brand- abschnitts- trennung
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Stufe 1 ohne
Stufe 2 ≥ F 30
Stufe 3 ≥ F 90
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Schutzwert für Personen- und Sachwerte
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Sehr hoch
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Hoch
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Begrenzt abgestuft nach Ausbaustufe 3)
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- Wird in einer Bauauflage der Sprinklerschutz gefordert, erfüllen Anlagen der Klasse 3 im Allgemeinen nicht die Anforderungen an den Personenschutz.
- Größere Flächen haben eine Reduzierung des Schutzwertes zur Folge.
- Da SL-Anlagen nur die Aufgabe haben, im Brandfall den Zeitraum zwischen der Alarmierung und dem Beginn des Löscheinsatzes der Feuerwehr zu überbrücken, erfüllen diese Anlagen nicht die Anforderungen, die an Wasserlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) im Allgemeinen gestellt werden.
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Die Anforderungen für selbsttätige Löschhilfen sind im Anhang SL der VdS CEA 4001 aufgeführt und erfolgen auf der Basis der Sprinkleranlagen der Klasse 1 und Klasse 2.
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