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Rauchwarnmelder

Die Kinderschutzorganisation „Childrens`s Health“ geht davon aus, dass jährlich rund 200 Mädchen und Jungen ihr Leben durch Wohnungsbrände verlieren. Etwa die Hälfte der Kinder könnte noch am Leben sein, wenn in den Wohnungen Rauchwarnmelder installiert worden wären.

Auslöser für Wohnungsbrände sind meist Missgeschicke, die im Alltag vorkommen können, wie umgefallene Kerzen, noch glühende Zigarettenkippen im Abfalleimer, unausgeschaltete Herdplatten oder defekte Elektrogeräte.

Ein Rauchwarnmelder könnte den Rauch vermutlich rechtzeitig signalisieren und dazu beigetragen, dass die verbleibende Zeit noch für eine Rettung genügen würde.

Es ist davon auszugehen, dass bei jeder Person, die sich ohne ausreichende Atemschutzausrüstung in Räumen mit Brandrauch aufhält, mit einer Rauchvergiftung zu rechnen ist.

Hinweise für eine Rauchgasintoxination (Vergiftung) sind:

Halskratzen – Reizung der Schleimhäute – Hustenreiz – Kopfschmerzen – Übelkeit mit Brechanfällen – Schwindel – Atmungsbeschleunigung – Pulsbeschleunigung – Herzbeschwerden – Krämpfe – usw.

Sind die Vergiftungen auf nitrose Gase zurückzuführen, können sich diese mitunter erst nach 24 Stunden bemerkbar machen.

Rauch ist, in Verbindung mit toxischen Luftanteilen (z.B. durch Verbrennen von Kunststoffen, Lacken oder chemischen Produktion) die Gefahr Nr. 1 bei allen Bränden.


Kohlenmonoxid (CO):
Das geruch-, farb- und geschmacklose Gas Kohlenmonoxid tritt vorwiegend bei Schwelbränden und der unvollständigen Verbrennung von Feuerungsanlagen auf. Eingeatmetes CO blockiert die Sauerstoffaufnahme im Blut und führt - je nach aufgenommener Menge - zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen und Übelkeit. Größere Mengen führen zum Tod.


Kohlendioxid (CO
2):
Das auch als Kohlensäure bekannte Gas ist ebenfalls farb- und geruchlos. Es wirkt unmittelbar auf das Atemzentrum im Gehirn. CO2 entsteht beim Verbrennen fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas), und natürlich durch Produkte daraus (z.B. Kunststoff). Eine CO2 –Konzentration von 12% Vol/Luft führt nach 2-3 Minuten zur Bewusstlosigkeit. Eine CO2 –Konzentration von 15% Vol/Luft führt zum sofortigen Tod.


Welcher Melder ist der richtige?
Die Auswahl der Geräte ist groß. Die Stiftung Warentest überprüfte im Oktober 2002 (Heft 11/2002), 18 Rauchwarnmelder die zu Preisen zwischen 10 und 60 Euro angeboten wurden.

Geprüft wurde u.a. die Zuverlässigkeit in Bezug auf die Wirksamkeit bei Bränden, die Störempfindlichkeit gegen Luftzug und Licht, sowie die technische Qualität (z.B. Stoßfestigkeit) und die Handhabung. Es wurden vier verschiedene Feuer für den Test entfacht: Holzschwelbrand, Baumwollglimmbrand, Kunststoffbrand und ein Flüssigkeitsbrand mit Benzin. Diese Brände mussten von den Rauchwarnmeldern jeweils sicher alarmiert werden, wovon der Flüssigkeitsbrand wegen der wenigen Rauchpartikel am schwierigsten zu entdecken war.

Bis auf einen, besaßen alle „guten“ Melder ein VdS-Prüfzeichen. Dies liegt vermutlich daran, dass die  Anforderungen und Prüfmethoden für Rauchwarnmelder (VdS 2848) sehr umfangreich sind. Somit lässt sich das Resümee ziehen, dass Rauchwarnmelder mit VdS-Prüfzeichen alle Voraussetzungen erfüllen und uneingeschränkt empfehlenswert sind. Dagegen sagt das GS- oder CE-Zeichen, bzw. der „grüne Punkt“ nichts über die Funktion des Melders aus. Das GS-Zeichen besagt lediglich, dass von dem Gerät keine Gefahr ausgeht. Mit dem CE-Symbol wird die Konformität mit den europäischen Normen bestätigt.


Funktionsprinzip
Im Privatbereich (Wohnungen und Häuser) werden Rauchwarnmelder nach dem Streulicht- oder Ionisationsprinzip eingesetzt.

Foto-optische Rauchwarnmelder (Streulichtprinzip) besitzen in ihrem  Inneren eine Rauchkammer, in der von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet werden. Ist die Kammer rauchfrei, so treffen die Lichtstrahlen nicht auf die Fotolinse, da die Oberfläche der Rauchkammer kein Licht reflektiert. Dringt dagegen Brandrauch in die Rauchkammer ein, so werden die Lichtstrahlen gestreut und deshalb auf die Fotolinse abgelenkt.

Für Rauchwarnmelder gelten die DIN 14676, für die Prüfung DIN EN 54-1 und die DIN EN 54-7.


Montage

Rauch steigt an die Decke, weshalb Rauchwarnmelder am günstigsten an der Zimmerdecke montiert werden sollen. Im Zweifelsfall wählt man die Raummitte, jedoch mindestens 50 cm von seitlichen Wänden und Leuchtstofflampen entfernt.

In Badezimmern und Garagen sollte kein Melder montiert werden. In Küchen nur bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 4 Metern zu Herden und ähnlichen Emissionsquellen.

Zu offenen Kaminen und Feuerquellen muss mindestens ein Abstand von 4 Metern eingehalten werden. Ist die Umgebung stark zuggefährdet (z.B. Nähe von Entlüftungsschächten), so sollte der Einbau ebenfalls vermieden werden.

Befinden sich Balken an der Decke, so sollte die Montage nicht hinter und auch nicht auf den Balken erfolgen, sofern diese dicker als 20 cm sind.

Eine umfassende Abdeckung beinhaltet die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Räumen, mit Ausnahme der ungeeigneten Räume (z.B. Bad). Dabei werden die Melder auch in Keller-, Speicher- und Lagerräumen installiert.

Werden Rauchwarnmelder nur zu einer Minimalabdeckung eingesetzt, so sollten diese auf alle Fälle in den Schlafräumen oder zumindest im Flur eingebaut werden.

Für die Montage sollten die vom Hersteller vorgeschriebenen Befestigungsmittel verwendet werden.

 

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