Herzlich Willkommen
bei dem Münchner Familien-Unternehmen Bauele GmbH.
Wir haben uns auf die Ausführung von Brandschutz-Aufgaben spezialisiert und beraten in Fragen des
- vorbeugenden
- abwehrenden
- baulichen
Brandschutzes
Ein Generalübernehmer koordiniert die Arbeiten als Bauleiter, die Planung, die Vorgaben für den Sachverständigen, die Anforderungen der Feuerwehr, des Bauordnungsamtes und die des Bauherrn.
Bis zum Jahr 2004 war umstritten, ob öffentliche Auftraggeber aufgrund von Vergabevorschriften Generalübernehmer beauftragen dürfen. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (C-314/01) steht fest, dass das Vergaberecht die Beauftragung von Generalübernehmern durch öffentliche Auftraggeber erlaubt. Dies wurde im Rahmen der Überarbeitung der VOB 2006 nunmehr auch durch § 8a Nr. 10 VOB/A Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen für europaweite Ausschreibungen klar gestellt.
Wir beschäftigen nur Fachleute, wie Elektromeister, Maurer- und Betonbaumeister oder Bauingenieure im eigenen Haus. Mehrere Mitarbeiter sind Brandschutzbeauftragte und vom VdS (VdS- Schadenverhütung) geprüft und anerkannt. Maurer-, Betonbau-, Trockenbau-, Elektro- und brandschutztechnische Arbeiten werden häufig durch eigene Mitarbeiter erledigt, um Schnittstellenprobleme bereits im Vorfeld auszuschließen.
Fordern Sie unsere Kompetenz und Leistung heraus!
Ihre
Bauele GmbH
Verantwortung beim Brandschutz Brände entwickeln eine Eigendynamik und lassen sich nur sehr begrenzt steuern und vorhersagen. Unterschiedliche Abhängigkeiten, wie der Ort der Entstehung, dem Material der Einrichtung und dem verfügbaren Sauerstoffgehalt bestimmen den Brandverlauf.
Um diesen Gefahren erfolgreich begegnen zu können, müssen bauliche Anlagen, bereits in der Planungsphase, so konzipiert werden, dass sie einen wirksamen Brandschutz gewährleisten können.
Man unterscheidet im Brandschutz prinzipiell, zwischen vorbeugendem Brandschutz und abwehrendem Brandschutz.
Für den Brandschutz gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften, Richtlinien und Normen. Gerade deshalb ist die Antwort auf die Frage „Wer ist für deren Einhaltung verantwortlich?“ so wichtig.
Für den Brandschutz ist ausschließlich der Betreiber der Brandschutzmaßnahmen (z.B. Hausbesitzer oder Firmeninhaber) verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine beschäftigten Arbeitnehmer und die Sachgüter zu schützen. Das gilt auch für Menschen außerhalb des Betriebes (Gebäudes) und die Umwelt. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter der Verantwortliche.
Unternehmen können ihre Schutzpflichten delegieren an:
Führungskräfte Ausdrückliche, dokumentierte Übertragung (§§ 9 OWiG, 708 RVO und Arbeitsschutzgesetz § 13 Abs. 2)
Arbeitnehmer Im Rahmen seiner Befugnisse und Aufgaben. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 89 Arbeitsschutz [3])
Brandschutzbeauftragter: Durch Ernennung eines persönlich und fachlich geeigneten Brandschutzbeauftragten, der auch gleichzeitig Sicherheitsfachkraft im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes sein kann.
Fremdfirmen/Subunternehmer: Durch spezifizierte Auftragserteilung und Übertragung genauer, schriftlich exakt formulierter Arbeitsbeschreibung. Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss die Tätigkeit erfassen.
Generalübernehmer: Durch Auftrag wird der gesamte Brandschutz- Koordinationsbereich s.o. auf den Brandschutz-GÜ übertragen.
Unternehmen sind dennoch verpflichtet, eine Aufbau- und Ablauforganisation vorzugeben, diese Organisation zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, um ihre betriebliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Die Delegation von Aufgaben in der hierarchischen Unternehmensstruktur führt zu Auswahl-, Anweisungs- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Mitarbeiter und/oder Dritten.
Wir helfen Ihnen dabei!
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